GebG: § 33 TP 21 Abs 1 Z 2
Der Wert des Entgeltes für eine Abtretung von GmbH-Anteilen umfaßt neben einer Barzahlung des Erwerbers auch die von ihm übernommene rückständige Einlage.
VwGH 19. 9. 1989, 88/14/0173
GebG: § 33 TP 21 Abs 1 Z 2
Der Wert des Entgeltes für eine Abtretung von GmbH-Anteilen umfaßt neben einer Barzahlung des Erwerbers auch die von ihm übernommene rückständige Einlage.
VwGH 19. 9. 1989, 88/14/0173