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Rückständige GmbH-Einlage zählt zum Abtretungsentgelt

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 332 Heft 8 v. 1.8.1990

GebG: § 33 TP 21 Abs 1 Z 2

Der Wert des Entgeltes für eine Abtretung von GmbH-Anteilen umfaßt neben einer Barzahlung des Erwerbers auch die von ihm übernommene rückständige Einlage.

VwGH 19. 9. 1989, 88/14/0173

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