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Keine Gebührenpflicht bei Umlaufbeschluß

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 332 Heft 8 v. 1.8.1990

GebG: § 14 TP 7 Z 4 lit b

Unter „Versammlung der Gesellschafter“ ist die Generalversammlung zu verstehen, nicht hingegen die Beschlußfassung (hier: der einzigen Gesellschafterin einer GmbH) außerhalb einer Generalversammlung, zB in Form eines Umlaufbeschlusses.

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