starke-betonung>AMFG: §§ 9, 48
Es liegt keine nach AMFG untersagte Arbeitsvermittlung vor, wenn der Überlasser von Arbeitskräften nur während der Überlassungszeiten seine Pflichten als Arbeitgeber erfüllt.
VwGH 15. 12. 1989, 89/09/0105, 0111
starke-betonung>AMFG: §§ 9, 48
Es liegt keine nach AMFG untersagte Arbeitsvermittlung vor, wenn der Überlasser von Arbeitskräften nur während der Überlassungszeiten seine Pflichten als Arbeitgeber erfüllt.
VwGH 15. 12. 1989, 89/09/0105, 0111