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Einwand mangelnden Rechtsschutzinteresses bei mehreren Klagen miteinander verbundener Wettbewerber

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 314 Heft 8 v. 1.8.1990

ABGB § 1295 Abs 2

UWG § 14

Das bloße Einbringen mehrerer Klagen kann, bevor noch einer der mehreren Klageberechtigten einen Exekutionstitel erworben hat, nicht mit dem Hinweis auf den Mangel eines Rechtsschutzinteresses unterbunden werden; das Rechtsschutzbedürfnis kann nur dann verneint werden, wenn einer der miteinander wirtschaftlich oder rechtlich verbundenen Mitbewerber bereits einen Exekutionstitel erwirkt hat.

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