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Beiträge zur freiwilligen Pensionsversicherung können Betriebsausgaben oder Werbungskosten sein

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 302 Heft 7 v. 1.7.1990

EStG § 4 Abs 4, § 16 Abs 1, § 18 Abs 1 Z 2

§ 18 Abs 1 Z 2 läßt nicht die Abgrenzung zu, daß lediglich Pflichtversicherungsbeiträge Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind und Beiträge zu einer freiwilligen Personenversicherung allein Sonderausgaben sein können. Beiträge zu einer freiwilligen Pensionsversicherung fallen dann unter den

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