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Unzulässige Provokationen durch Testkäufer

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 289 Heft 7 v. 1.7.1990

StGB § 120

UWG §§ 1, 7

Die - hauptsächlich im Zusammenhang mit Testkäufen zum Beweis eines Rabattverstoßes - entwickelten Grundsätze gelten sinngemäß auch in allen anderen Fällen, in denen zur Feststellung eines vertrags- oder wettbewerbswidrigen Verhaltens Testpersonen eingesetzt werden; das Entsenden von Überwachungsorganen, die nur feststellen, ob der Verdacht eines rechtswidrigen Verhaltens begründet ist, ist daher auch in Fällen des § 7 UWG zulässig. Wer aber eine solche Kontrolle hinter dem Anschein eines Kaufinteressenten verbirgt, muß wahrheitswidrige Äußerungen auf das beschränken, was zur Verheimlichung seiner Funktion unerläßlich ist; wirkt er darüber hinaus etwa durch bewußt wahrheitswidrige Behauptungen auf einen Verstoß des Kontrollierten hin, handelt er sittenwidrig, ebenso wenn er zur Aufzeichnung heimlich ein Tonbandgerät verwendet.

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