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Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers für Folge-, Anschluß- und Ersatzverträge (1. Teil)

WirtschaftsrechtKlaus G. KobanRdW 1990, 278 Heft 7 v. 1.7.1990

1. Einleitung

1.1. Rechtsfragen zum Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers sind in der österr Literatur1)1)Vgl Jabornegg, Der Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers, VR 1988, 273 ff und 337 ff; Migsch, Der Courtageanspruch des Versicherungsmaklers, Sondernummer in: Österreichs Wirtschaft, Journal für Gewerbe, Handel, Industrie, Freie Berufe und Wirtschaftsverbände 1988, 5 f; ders, Der österreichische Versicherungsmakler, VersR 1989, 450; ders, Der Courtageanspruch des Versicherungsmaklers nach österreichischem Recht, VersR 1989, 321 f. in letzter Zeit zunehmend behandelt worden. Die Gründe dafür liegen einerseits darin, daß das Recht des Versicherungsmaklers in der österr Literatur bisher insgesamt stiefmütterlich behandelt wurde, und andererseits in dem starken Zuzug zum Versicherungsmaklergewerbe2)2)Derzeit gibt es ca 4000 Gewerbeberechtigungen; die Tendenz war in den letzten Jahren steigend! Der Zugang zum Versicherungsmaklergewerbe wurde durch eine Nov zur GewO erschwert (BGBl 1988/399). Nach den Bestimmungen der V des BMW vom 19. 6. 1989 (BGBl 1989/316) ist die Befähigung für das Versicherungsmaklergewerbe durch die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung nachzuweisen., verbunden mit einer Zunahme von Rechtsstreitigkeiten3)3)Bisher gibt es in der österr Judikatur zum Recht der Versicherungsmakler lediglich drei einschlägige E: OGH 17. 3. 1978, 1 Ob 547/78, VersR 1979, 289 = EvBl 1979/3; OGH 11. 1. 1977, 3 Ob 635/76, EvBl 1977/171; OGH 11. 10. 1950, 3 Ob 309/50, VersSlg 50. Den Unterinstanzen liegen aber derzeit mehrere Streitfälle zur E vor.. Zudem scheint sowohl in Literatur als auch Judikatur die Frage, welche Rechtsnormen für die Versicherungsmakler anzuwenden sind, nicht eindeutig geklärt.

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