ErbStG § 3 Abs 1 Z 2
Die Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen ist nach § 984 ABGB kein Essentiale des Darlehens. Die Hingabe eines zinsenfreien Darlehens kann eine freigiebige Zuwendung sein.
Bei Ehepartnern ist es allerdings üblich, Geld zu leihen, ohne dafür Zinsen zu verlangen. Seinem Ehepartner Geld zu leihen ist die Erfüllung einer sittlichen Pflicht. Eine Leistung ist nicht unentgeltlich, wenn sie aus einer moralischen, einer sittlichen Pflicht oder aus Anstand zugesagt wird, weil in diesen Fällen die Schenkungsabsicht fehlt. Ob eine solche Pflicht besteht, muß nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden.