NVG: § 3 a
Gewähren die Lieferanten einen Rabatt für einen neu eröffneten Supermarkt, darf die derart verbilligt erlangte Ware nicht in einem anderen Geschäft unter dem sonst dort geltenden Einstandspreis angeboten und verkauft werden.
NVG: § 3 a
Gewähren die Lieferanten einen Rabatt für einen neu eröffneten Supermarkt, darf die derart verbilligt erlangte Ware nicht in einem anderen Geschäft unter dem sonst dort geltenden Einstandspreis angeboten und verkauft werden.