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Keine Mietzinsbeihilfe bei bereits ursprünglich erhöhtem Hauptmietzins

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1990, 174 Heft 5a v. 1.5.1990

EStG: § 107

Der VwGH vertritt im Erk vom 21. 12. 1989, 89/14/0203, die Rechtsauffassung, eine Mietzinsbeihilfe kommt dann nicht in Betracht, wenn eine Wohnung mit einem bereits erhöhten Hauptmietzins angemietet wird (vgl RdW 1990, 99). Das BMF hat daraus nunmehr folgende Konsequenzen gezogen (BMF vom 8. 3. 1990, GZ 06 3321/2-IV/6/90):

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