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Anschluß an Wasserleitungsnetz ist Sanierung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1990, 174 Heft 5a v. 1.5.1990

EStG: § 18 Abs 1 Z 3 lit c

In einer Anfragebeantwortung hat das BMF folgendes mitgeteilt:

Die Umstellung der Wasserversorgung von Hausbrunnen auf ein öffentliches Wasserleitungsnetz fällt unter den Tatbestand der „Wohnraumsanierung“ iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c bzw d EStG 1988, weil damit eine wesentliche Verbesserung des Nutzwertes der Wohnung verbunden ist. Die Umstellung auf eine gemeinschaftlich organisierte Abfallentsorgung findet hingegen in diesem Sonderausgabentatbestand keine Deckung.

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