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OGH: Konkurrenz Gewährleistung - Erfüllungsinteresse beim Werkvertrag

WirtschaftsrechtG. I.RdW 1990, 146 Heft 5a v. 1.5.1990

In einer praktisch sehr wichtigen Frage hat der OGH jetzt (E 7. 3. 1990, 1 Ob 536/90 - s in diesem Heft, 153) dem jahrelangen Drängen der Lehre nachgegeben und sich ihrer Meinung angeschlossen: Der Werkbesteller kann vom Werkunternehmer statt Gewährleistung auch das Erfüllungsinteresse ersetzt verlangen, wenn dieser einen Mangel des Werkes zu vertreten hat; der Werkunternehmer hat daher den Werkbesteller schadenersatzrechtlich so zu stellen, als hätte er ordnungsgemäß erfüllt, ihm also den Verbesserungsaufwand bzw die Wertminderung auf der Grundlage der §§ 1293 ff ABGB zu ersetzen. Damit gibt der OGH seine bisherige Position auf, daß die Gewährleistung Schadenersatzansprüche wegen des Mangels selbst ausschließe und der Werkunternehmer nur die sog Mangelfolgeschäden zu ersetzen habe. Allerdings hat das Höchstgericht, wie es in der vorliegenden E ausführlich dokumentiert, diese Ansicht in jüngerer Zeit nur mehr verbaliter vertreten (vgl EvBl 1967, 332; JBl 1972, 149; JBl 1974, 476; JBl 1979, 259; SZ 52/146; SZ 457/140; SZ 58/7 und zahlreiche unveröffentlichte E). Durch eine großzügige Auslegung des Begriffes des Mangelfolgeschadens kam er der Sache nach doch zu demselben Ergebnis wie bei Zuspruch des Erfüllungsinteresses. Dies war dem OGH durchaus bewußt, wie sich aus mehreren E belegen läßt. Bemerkenswert ist, daß demgegenüber vor allem frühere E ganz unbefangen von der Konkurrenz Gewährleistung und Schadenersatz ausgingen (vgl SZ 20/192; JBl 1947, 63; EvBl 1950/116; SZ 41/68).

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