EStG § 4 Abs 4
Bürgschaftszahlungen eines Freiberuflers (hier: Steuerberater) können ausnahmsweise Betriebsausgaben darstellen, wenn ein Zusammenhang mit anderen Einkünften ausscheidet und nachgewiesen wird, daß die Bürgschaft ausschließlich aus betrieblichen Gründen erteilt wurde.