AngG § 27 Z 4
Verläßt der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz wegen einer lebensbedrohenden Erkrankung eines Elternteils, ohne vorher das Einvernehmen mit dem Arbeitgeber erreicht zu haben, so ist seine Entlassung grundsätzlich auch dann nicht gerechtfertigt, wenn sich die Erkrankung nachträglich als nicht so schwerwiegend herausstellt.