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Beschwer bei stattgegebenem Eventualbegehren; irriger Eindruck eines Rabattes als Verstoß gegen das RabG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 113 Heft 4a v. 1.4.1990

EO § 353

RabG: § 1 Abs 2

Der Kl ist durch ein das Hauptbegehren abweisendes Urteil nicht formell beschwert, wenn ihm mit dem Eventualbegehren ohnehin alles zugesprochen wird, was Gegenstand des

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