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Neues Erbrecht ab 1991

WirtschaftsrechtMartin SchauerRdW 1990, 70 Heft 3 v. 1.3.1990

I. Überblick

Am 13. 12. 1989 wurde im Nationalrat das Erbrechtsänderungsgesetz 1989 (ErbRÄG 1989, BGBl 1989/656)1)1)Artikelbezeichnungen ohne nähere Angaben beziehen sich auf dieses Gesetz. beschlossen. Ein schon seit längerem geplantes Gesetzgebungsvorhaben hat damit seinen Abschluß gefunden2)2)Vgl schon den Entwurf des BMJ vom 14. 6. 1988, 6.003/13-I 1/88; dazu Mell, Erbrechtsreform wozu? JBl 1988, 669; Schauer, Zum Ministerialentwurf über die Änderung des Erbrechts des unehelichen Kindes und des Ehegatten, NZ 1988, 274.. Gleichzeitig wurde eine Novellierung des Anerbenrechts vorgenommen (BGBl 1989/657 ff), die in der Folge jedoch ausgeklammert bleibt.

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