I. Überblick
Am 13. 12. 1989 wurde im Nationalrat das Erbrechtsänderungsgesetz 1989 (ErbRÄG 1989, BGBl 1989/656)1) beschlossen. Ein schon seit längerem geplantes Gesetzgebungsvorhaben hat damit seinen Abschluß gefunden2). Gleichzeitig wurde eine Novellierung des Anerbenrechts vorgenommen (BGBl 1989/657 ff), die in der Folge jedoch ausgeklammert bleibt.