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OGH: Straflösigkeit vorbereitender Täuschungshandlungen beim Betrug

WirtschaftsrechtMartin KarollusRdW 1990, 74 Heft 3 v. 1.3.1990

Mit der E OGH 21. 11. 1989, 15 Os 128/89 (Leitsatz in diesem Heft, 83) hat der OGH einen wesentlichen Markstein zu einer Eingrenzung der Versuchsstrafbarkeit beim Betrug gesetzt. Dabei war folgender Sachverhalt zu beurteilen: Der Angeklagte wollte offenbar über ein Konto bei der Y-Bank1)1)Das Konto wie auch die angebliche Bankgarantie lauteten auf den Namen einer anderen (dem Angekl nahestehenden oder fiktiven?) Person. einen Kredit in Höhe von 5,4 Mio DM in Anspruch nehmen, wobei als Besicherung eine vorgetäuschte Bankgarantie der X-Bank angeboten wurde. Zur Durchführung dieses Vorhabens fälschte er zwei Schreiben mit Briefkopf der X-Bank, aus denen hervorging, daß die X-Bank bereit sei, eine Bankgarantie abzugeben2)2)Anfrage „der X-Bank“ an die Y-Bank, ob diese bereit sei, eine Bankgarantie anzunehmen, sowie eine Bitte um Rückantwort (offenbar postlagernd, „zu Händen der X-Außenhandelskontrolle, Herrn K.“).. Geplant war, danach noch eine falsche Garantieerklärung der X-Bank an die Y-Bank zu übermitteln und dann vom Konto bei der Y-Bank die (Kredit-)- Summe abzuheben.

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