ABGB § 1486 Z 5
Die dreijährige Verjährungsfrist für Forderungen des Arbeitnehmers wegen des Auslagenersatzes ist auf dessen Ansprüche aus der Risikohaftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB analog anzuwenden.
OGH 13. 9. 1989, 9 Ob A 207/89
ABGB § 1486 Z 5
Die dreijährige Verjährungsfrist für Forderungen des Arbeitnehmers wegen des Auslagenersatzes ist auf dessen Ansprüche aus der Risikohaftung des Arbeitgebers nach § 1014 ABGB analog anzuwenden.
OGH 13. 9. 1989, 9 Ob A 207/89