AngG § 8 Abs 8
KV Angestellte Hotel- und Gastgewerbe
1. Die Verfallsbestimmung in Pkt 6 lit c des Kollektivvertrages für die Angestellten im österr Hotel- und Gastgewerbe bezieht sich nur auf das laufende Monatsgehalt, nicht aber auf die Jahresremuneration.