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Ausübung des Einsichtsrechtes durch GmbH-Gesellschafter

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 47 Heft 2 v. 1.2.1990

AußStrG §§ 1, 16

GmbHG §§ 22 Abs 4, 102

Über das Begehren auf Einsicht iSd § 22 Abs 4 GmbHG ist im Außerstreitverfahren zu entscheiden.

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