AußStrG § 9
HGB § 25 Abs 2
Die Mitteilung oder Bekanntmachung der Haftungsvereinbarung iSd § 25 Abs 2 HGB dient ausschließlich dem Interesse des Erwerbers; der Firmenveräußerer ist daher nicht Beteiligter und nicht antragsberechtigt im Verfahren zur Bekanntmachung der Vereinbarung durch Eintragung im Handelsregister.