ABGB §§ 1175, 1210
GBG § 61
Behauptet der Gesellschafter einer aus zwei Personen bestehenden GesBR, das Eigentum an den zum Gesellschaftsvermögen zählenden Liegenschaften des anderen Gesellschafters sei infolge dessen Ausschlusses auf ihn übergegangen (§ 1210 ABGB), ist er in keinen bücherlichen Rechten verletzt; er kann daher nicht die Streitanmerkung bei diesen Liegenschaften erreichen.