ABGB § 860
Ö-Norm A 2050: Pkt 4, 6
Die Nichtbeachtung von Vergaberichtlinien kann Ansprüche aus culpa in contrahendo auslösen; ein solcher Verstoß liegt nicht vor, wenn bei der Vergabe zulässig auch das LSSt-Aufkommen der Bieter berücksichtigt werden darf.