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Nichtigkeit eines Schmiergeldvertrages

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 44 Heft 2 v. 1.2.1990

ABGB §§ 879, 1013

HVG § 5

Der Handelsvertreter (-makler) darf auch von keinem am Nichtzustandekommen des Geschäftes interessierten „Vierten“ eine Provision oder sonstige Belohnung annehmen oder sich versprechen lassen.

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