Allgemeines
Mit den Vorschriften sollen den Ländern zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten und Ausnahmen vom Mietrecht durch eigene Gesetzgebungskompetenzen ermöglicht werden. Mit den Schwerpunkten der Verländerung im Mietrechtsbereich, wohnbezogener Kriterien der Mietzinsbildung, der Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und der Eigentumsbildung haben sich die Koalitionspartner nach einjährigen Verhandlungen nun auf folgende Reformen des zweiten Wohnrechtsänderungsgesetzes geeinigt: