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Aus dem Koalitionsübereinkommen zum Miet- und Wohnrecht*)*)Von den Zwischentiteln abgesehen wörtlich der Presseaussendung entnommen und um unwesentliche Aussagen gekürzt.

WirtschaftsrechtRdW 1990, 42 Heft 2 v. 1.2.1990

Allgemeines

Mit den Vorschriften sollen den Ländern zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten und Ausnahmen vom Mietrecht durch eigene Gesetzgebungskompetenzen ermöglicht werden. Mit den Schwerpunkten der Verländerung im Mietrechtsbereich, wohnbezogener Kriterien der Mietzinsbildung, der Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes und der Eigentumsbildung haben sich die Koalitionspartner nach einjährigen Verhandlungen nun auf folgende Reformen des zweiten Wohnrechtsänderungsgesetzes geeinigt:

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