UStG §§ 2, 12
Die bloße Leistung von Geldeinlagen bei Banken verläßt nicht den Bereich der privaten Sphäre des Steuerpflichtigen und begründet daher keine Unternehmereigenschaft. Der Bankkunde hat somit kein Recht auf Abzug von in Rechnung gestellter Umsatzsteuer als Vorsteuer.