EStG § 23
BAO § 184
Es trifft zwar zu, daß die Behauptung, langjährig und ausschließlich von Casino-Spielgewinnen zu leben, weniger wahrscheinlich ist als alle anderen Möglichkeiten, die geeignet wären, die Herkunft der Mittel für Lebensunterhalt und Vermögen zu erklären, insbesondere eine Erwerbstätigkeit. Ohne den geringsten Anhaltspunkt für die Ausübung einer konkreten Tätigkeit, kann eine solche aber auch im Schätzungsweg nicht unterstellt werden. Eine Vermutung, daß jeder, der über Geldmittel verfügt und eine glaubwürdige Erklärung dafür schuldig bleibt, woher die Mittel stammen, als Bezieher gewerblicher Einkünfte anzusehen ist, kann auch nicht mit den Erfahrungen des täglichen Lebens gerechtfertigt werden. Es käme ebensogut eine nicht gewerbliche Einkunftsquelle in Betracht.