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Bürgerschaftsübernahme nur zwangsläufig, wenn erfolgversprechend

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 35 Heft 1 v. 1.1.1990

EStG § 34

Es besteht keine sittliche Pflicht zu aussichtslosen oder sinnlosen Opfern. Bei einer finanziellen Beistandsleistung (für

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