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Wahrnehmung kollektivvertraglicher Verfallsfristen

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 26 Heft 1 v. 1.1.1990

ABGB § 1501

Der Normzweck kollektivvertraglicher Verfallsfristen gebietet nicht die amtswegige Wahrnehmung ihres Ablaufes; vielmehr läßt die nahe Verwandtschaft dieses Normzwecks mit jenem von Verjährungsbestimmungen eine analoge Anwendung des § 1501 ABGB geboten erscheinen (Wahrnehmung nur über Einwendung).

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