ArbVG § 118 Abs 3
Eine vom ÖGB als Abschluß einer dreijährigen Gewerkschaftsschule veranstaltete, mit Ausnahme eines Tages Werksbesichtigungen, einer Diskussion mit Betriebsräten sowie einem Vortrag über die Rechtsstellung der Betriebsräte in der BRD dienende einwöchige Reise in die BRD erfüllt die Kriterien einer Bildungsfreistellung für Betriebsräte iSd § 118 Abs 3 ArbVG.