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Kein Verstoß gegen § 122 GmbHG bei vorausgeplanter Rückzahlung der von einem Gründer geleisteten Stammeinlage

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 13 Heft 1 v. 1.1.1990

GmbHG §§ 10, 122

Ist für die Zeit nach Eintragung der GmbH die Rückzahlung der bar geleisteten Stammeinlage vorausgeplant, wird insoweit weder eine unrichtige Erklärung gem § 10 GmbHG abgegeben noch der Deliktstatbestand des § 122 GmbHG verwirklicht.

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