ABGB: §§ 880 a, 914
ZPO § 406
Der Begünstigte hat bei Inanspruchnahme einer Bankgarantie den Eintritt des Garantiefalles nicht nur zu behaupten, sondern - bei beschränktem Sicherungszweck - derart zu substantiieren, daß der Sicherungszweck schlüssig dargetan wird (formelle Garantiestrenge).