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Zum Begriff der „Treuhand“ leistungen

WirtschaftsrechtHeinz Keinen*)*)Meinem Freund, Herrn Univ.-Prof. Dr. Herbert Kofler, zum 40. Geburtstag gewidmet.RdW 1990, 7 Heft 1 v. 1.1.1990

A. Erheblichkeit des Begriffs

Dem Begriff der „Treuhand“ aufgaben (Treuhandleistungen, -tätigkeiten) kommt vielfältige Bedeutung zu. Diese beruht teils auf ihrer ausdrücklichen Erwähnung in verschiedenen Gesetzen, teils besteht sie auch ohne eine solche.

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