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Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafters für GmbH-Schulden weder Werbungskosten noch außergewöhnliche Belastung

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 462 Heft 12 v. 1.12.1990

EStG §§ 16, 34

Verluste am Stammvermögen sind im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht abzugsfähig, ebensowenig Aufwendungen zur Vermeidung von Kapitalverlusten. Auch Verluste aus Bürgschaften, die von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft übernommen wurden, sind keine Werbungskosten.

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