EStG §§ 13, 16 Abs 1 Z 8 lit a
Bei zunächst privat erworbenen Wirtschaftsgütern (hier: Einrichtungsgegenständen) ist im Zeitpunkt der Umwidmung zu Arbeitsmitteln eine Sofortabschreibung zulässig, wenn der Grenzbetrag im Umwidmungszeitpunkt nicht überschritten wird.