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Sofortabschreibung auch für eingelegte geringwertige Arbeitsmittel

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 462 Heft 12 v. 1.12.1990

EStG §§ 13, 16 Abs 1 Z 8 lit a

Bei zunächst privat erworbenen Wirtschaftsgütern (hier: Einrichtungsgegenständen) ist im Zeitpunkt der Umwidmung zu Arbeitsmitteln eine Sofortabschreibung zulässig, wenn der Grenzbetrag im Umwidmungszeitpunkt nicht überschritten wird.

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