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Fernsehgeräte zur Testmiete gehören zum Umlaufvermögen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1990, 462 Heft 12 v. 1.12.1990

EStG § 6 Z 1 und 2

Fernsehgeräte, die ein Einzelhändler im Rahmen eines „Test“-Mietvertrages auf die Dauer von sechs Monaten zur Nutzung überläßt und die sodann unter Anrechnung der geleisteten Mietzahlungen auf den Kaufpreis erworben werden können, gehören von Anfang an zum Umlaufvermögen. Investitionsbegünstigungen können daher nicht geltend gemacht werden.

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