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Überstundenentgelt für Turnusärzte

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 453 Heft 12 v. 1.12.1990

AngG § 2 Abs 1

AZG §§ 10, 19

1. Das Rechtsverhältnis zwischen anerkannten Ausbildungsstätten und Turnusärzten ist typischerweise als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren; diese Ärzte leisten höhere Dienste iSd AngG.

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