AngG § 2 Abs 1
AZG §§ 10, 19
1. Das Rechtsverhältnis zwischen anerkannten Ausbildungsstätten und Turnusärzten ist typischerweise als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren; diese Ärzte leisten höhere Dienste iSd AngG.
AngG § 2 Abs 1
AZG §§ 10, 19
1. Das Rechtsverhältnis zwischen anerkannten Ausbildungsstätten und Turnusärzten ist typischerweise als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren; diese Ärzte leisten höhere Dienste iSd AngG.