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Vorzeitiges Ausscheiden von Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratssorgfalt

ArbeitsrechtGeorg SchimaRdW 1990, 448 Heft 12 v. 1.12.1990

1. Anlaßfälle

Fall 1: Anfang 1988 beschließt der Aufsichtsrat der mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehenden C-Bank, sich vom Vorsitzenden des Vorstandes, A, zu trennen, weil A knapp davor in erster Instanz, dh noch nicht rechtskräftig, wegen falscher Beweisaussage (§ 288 StGB) strafgerichtlich verurteilt worden war. Die Auflösung erfolgte „im Einvernehmen“ unter Aufrechterhaltung der - A im Falle der unverschuldeten Abberufung zustehenden - vollen Abfertigungs- und Pensionsansprüche1)1)Vgl dazu die emotioneile Stellungnahme von Wilhelm, Zur Haftung der Aufsichtsratsmitglieder für Personalentscheidungen, WBl 1988, 65 ff..

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