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Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH aus gesundheitlichen Gründen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 444 Heft 12 v. 1.12.1990

GmbHG § 16 Abs 2

HGB §§ 117, 127

Der wichtige Grund für die Abberufung eines Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH muß nicht in einem schuldhaften Verhalten des Abzuberufenden liegen; es kann auch unverschuldete dauernde Krankheit oder altersbedingt erheblich verminderte Leistungsfähigkeit genügen. Dabei ist zu prüfen, ob die Fortdauer der Tätigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers die Belange der Gesellschaft erheblich gefährden wür-

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