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Annahme bei nachträglicher Geschäftsunfähigkeit des Offerenten

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1990, 441 Heft 12 v. 1.12.1990

ABGB: §§ 862, 862 a, 865

Das wirksame Zugehen der den Vertragsabschluß bewirkenden Willenserklärung setzt zumindest dann, wenn die Erklärung für den Empfänger nicht nur Vorteile mit sich bringt, dessen volle Geschäftsfähigkeit voraus; wird aber der Offerent vor Zugang der Annahmeerklärung geschäftsunfähig, unterbricht dies die Anbotsfrist nicht, diese wird daher nicht verlängert.

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