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Das Bankgeheimnis bei eingeleiteten gerichtlichen Strafverfahren

WirtschaftsrechtDr. Arno Weber*)*)Dr. Arno Weber ist Leiter der Rechtsabteilung des Raiffeisenverbandes Tirol.RdW 1990, 435 Heft 12 v. 1.12.1990

1. Neue OGH-Entscheidung

Bis zur Entscheidung des OGH vom 18. 1. 19891)1)14 Os 170-173/88, ÖBA 1989, 526 ff = JBl 1989, 454 ff. galt ein Strafverfahren erst dann als gerichtlich eingeleitet, wenn nach Abschluß der Vorerhebungen entweder

a) ein rechtskräftiger Beschluß auf Einleitung der Voruntersuchung gefaßt oder

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