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Aussetzung der Einhebung bei verdeckten Gewinnausschüttungen

SteuerrechtChristoph RitzRdW 1990, 416 Heft 11 v. 1.11.1990

1. Sachverhalt

1.1. Als Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung (§ 147 BAO) bei einer GmbH wird der Geschäftsführerbezug des Jahres 1988 vom Finanzamt als unangemessen hoch und daher teilweise als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) beurteilt. Das KSt-Verfahren für 1988 wird von Amts wegen wiederaufgenommen (§ 303 Abs 4 BAO). In der gem § 307 Abs 1 BAO mit der Verfügung der Wiederaufnahme verbundenen neuen Sachentscheidung (also im KSt-Bescheid 1988) wird der als vGA qualifizierte Teil des Geschäftsführerbezuges dem Gewinn

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