Die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz ist im Jahr 1 nach dem Boomjahr 1989 wieder zu einer eher akademischen Frage geworden. Dennoch erscheint es angebracht, die Folgen der Umwandlung einer GmbH (AG) in eine Personalhandelsgesellschaft oder auf den Hauptgesellschafter in ertragsteuerlicher Hinsicht zu beleuchten.