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Antrag auf Insolvenz-Ausfallgeld

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 413 Heft 11 v. 1.11.1990

IESG § 6 Abs 1

Die Anwendung des § 6 Abs 1 Z 4 IESG hat zur Voraussetzung, daß nach Beginn der im ersten Satz des § 6 Abs 1 bestimmten Frist ein Verfahren (Prozeß) eingeleitet bzw fortgesetzt wird.

OGH 4. 4. 1990, 9 Ob S 5/90 (OLG Wien 20. 12. 1989, 31 Rs 246/89; ASG Wien 9. 6. 1989, 12 Cgs 502/89)

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