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„Wertaufhellung“ nur bis Bilanzfeststellung

SteuerrechtErlassrundschauRdW 1990, 394 Heft 10 v. 1.10.1990

EStG: § 4 Abs 2

Der Bilanzerstellungszeitraum, in dem „besseres Wissen“, das nach dem Bilanzstichtag erworben wurde, bei der Bilanzerstellung Berücksichtigung finden muß, endet mit der, der jeweiligen Rechtsform entsprechenden, handelrechtlich ordnungsmäßigen Feststellung des Jahresabschlusses.

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