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Dienstfreistellung für Eheschließung

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1990, 387 Heft 10 v. 1.10.1990

ABGB: § 1154 b

Wird in einem Kollektivvertrag ein Anspruch auf bezahlte Freizeit bei eigener „Eheschließung“ geregelt, so ist dieser Begriff nur auf die standesamtliche Eheschließung zu beziehen.

OGH 14. 3. 1990, 9 Ob A 46/90

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