Mit dem auch in der Öffentlichkeit viel beachteten Erk 15. 6. 1990, G 56/89, hat der VfGH § 3 a NahversorgungsG mit sofortiger Wirkung als verfassungswidrig aufgehoben.
Mit dem auch in der Öffentlichkeit viel beachteten Erk 15. 6. 1990, G 56/89, hat der VfGH § 3 a NahversorgungsG mit sofortiger Wirkung als verfassungswidrig aufgehoben.